Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18.12.2024
§1 Anwendungsbereich
- Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Laura Fatteicher (nachfolgend “Designer”) und den Vertragspartnern (nachfolgend “Auftraggeber”). Die Verwendung der AGB ist bindend für alle Dienstleistungen und Angebote. Es gilt die jeweilige Version der AGB, die vor der Inanspruchnahme der Dienste aktuell ist.
- Sie gelten bei Auftragserteilung als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen – sie keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Designer diese schriftlich anerkennt.
§2 Haftung
- Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.
- In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie den enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen. Der Designer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
- In keinem Fall haftet der Designer für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (z. B. Marken, Firmen, Geschmacksmuster) Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, ist der Designer von der Haftung freigestellt.
§3 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Designer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich in besprochener Frist zur Verfügung. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.
- Für die Einholung einer gegebenenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z. B. Kunstwerke, Marken, Muster etc.) oder Personen (z. B. Modelle, Gäste, Publikum) oder Bauwerke (Schlösser, Museen, Veranstaltungsstätten usw.) hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder/Videos besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung dieser einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Designer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
§4 Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
- Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z. B. Druckkosten, Zwischenproduktionen, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten) sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Nebenkosten und Zusatzleistungen (z. B. unvorhersehbarer Mehraufwand, während oder nach der Produktion gewünschte Änderungen oder weitere Entwürfe) bedürfen der gegenseitigen Absprache und werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
- Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen und gelieferten Leistungen nicht veröffentlicht werden.
- Die erbrachte Arbeitsleistung des Designers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers, ist dieser nicht verpflichtet, die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.
§5 Rücktritt/Stornierung
- Bei Rücktritt, Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden alle bis dahin geleisteten Arbeitsstunden sowie alle weiteren bis dahin verursachten Kosten in Rechnung gestellt und der Designer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
- Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung von Foto- oder Videodienstleistungen storniert werden, so gelten folgende Stornogebühren: ab dem Tag des Auftrags bis 3 Tage vor dem Foto-/Drehtermin 20%, ab 3 Tagen vorher 50% des vereinbarten Honorars. Bereits entstandene Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten für An- und Abreise etc.) sind vollständig vom Auftraggeber zu erstatten.
§6 Leistungserfüllung
- Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, besteht für den Designer bei der (Post-)Produktion Gestaltungsfreiheit. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Designelemente, Bildstil, das Layout, die Auswahl von Motiven, Personen und Perspektiven sowie den angewandten foto- und videografischen technischen Mittel.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Designer. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder/Videos) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Der Designer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Textform vereinbart werden.
§7 Freigabe / Nachträgliche Änderungen
- Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Die Arbeiten des Designers sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige Zustimmung dürfen Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion Manipulationen, Veränderungen, Filter, Beschnitte, Retuschen oder ähnliche Eingriffe am Produkt vornehmen. Auch Videos dürfen nicht selbstständig bearbeitet werden. Widerrechtliche Handlungen können im Sinne des Urheberrechts rechtlich verfolgt werden.
§8 Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars, für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang, die Nutzungsrechte an allen vom Designer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Designer.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Designers.
- Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
- Der Auftraggeber stimmt einer kompakten Veröffentlichung des Ergebnisses des erteilten Auftrags zur Eigenwerbung des Designers zu und verzichtet auf eventuell ableitbare Rechte oder finanzielle Abgeltung. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss dies explizit in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt sein.
§9 Credits
- Bei der Verwendung der Lichtbilder/Bewegtbilder in Online– und Printmedien sowie auf allen Social Media Plattformen (einschließlich YouTube) ist der Designer als Urheber des Lichtbildes/Bewegtbildes zu nennen. Ein unterlassener, unvollständiger, falsch platzierter oder nicht zuordnungsfähiger Urhebervermerk berechtigt den designer zum Schadensersatz. Bei Verwendung von Werken ist der Designer wie folgt zu markieren:
www.lichtparanoia.de | Instagram: @lichtparanoia - Sollte das Produkt auf einem nicht durch den Auftraggeber verwalteten Account (z. B Label, Presse-Kanal etc.) gepostet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, für die entsprechende Urheberschaftsnennung Sorge zu tragen.
- Der Designer behält sich das Recht vor, das eigene Logo in allen erstellten Produkten in Form einer Markierung oder eines Wasserzeichens/Logos zu integrieren.
§10 Schlussbestimmungen
- Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.